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Allgemeine Mietbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Anfragen, Reservierungen und Mietverträge zwischen

Juliane Martens
Julchens Eiszauber
Großglockner Weg 5
16341 Panketal

nachfolgend „Vermieterin“ und den Kundinnen und Kunden, nachfolgend „Mieter“, über die Vermietung einer Softeismaschine einschließlich optional vereinbarten Zubehörs.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von der Vermieterin ausdrücklich bestätigt wurden.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Mietvertrags ist die zeitweise Überlassung einer Softeismaschine.

Optional können Zubehör, Softeispulver, Waffeln, Toppings und Soßen zusätzlich vereinbart werden. Die Softeismaschine bleibt Eigentum der Vermieterin.

3. Anfrage und Vertragsschluss

Die Buchung oder Reservierung über die Website stellt zunächst eine unverbindliche Anfrage dar.

Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst zustande, wenn die Vermieterin die Anfrage ausdrücklich bestätigt, zum Beispiel per E-Mail, telefonisch oder in Textform.

Da nur eine Softeismaschine verfügbar ist, besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit zu einem bestimmten Termin.

 

4. Mietvarianten und Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anfrage angegebenen Preise.

Variante 1: Softeis-Schnuppertag
Ein Tag, der nach Sommer schmeckt.
Mietpreis: 99 €

Mit dem Softeis-Schnuppertag mietest du die Softeismaschine für einen Tag. Ideal für Geburtstage, Gartenpartys, Vereinsaktionen, kleine Feiern oder spontane Events.

Die Softeismaschine wird um 12 Uhr abgeholt oder nach Absprache geliefert. Am nächsten Tag ist die Softeismaschine leer bis 10 Uhr zurückzugeben.

Variante 2: Softeis-Doppelglück
Doppelt so lange zapfen, doppelt so viel Freude.
Mietpreis: 149 €

Das Softeis-Doppelglück bietet die Softeismaschine für 2 Tage. Dieses Paket eignet sich besonders, wenn mehr Zeit für Aufbau, Nutzung und Rückgabe gewünscht ist.

Die Softeismaschine wird um 12 Uhr abgeholt oder nach Absprache geliefert. Am übernächsten Tag ist die Softeismaschine leer bis 10 Uhr zurückzugeben.

Variante 3: Softeis-Wochenendzauber
Von Freitag bis Montag: Softeis für dein ganzes Wochenende.
Mietpreis: 199 €

Mit dem Softeis-Wochenendzauber wird die Softeismaschine von Freitag bis Montag gemietet. Das Paket eignet sich besonders für Hochzeiten, Sommerfeste, Firmenfeiern, Dorffeste, Gastronomie-Aktionen oder Wochenendveranstaltungen.

Die Softeismaschine wird am Freitag um 12 Uhr abgeholt oder nach Absprache geliefert. Am Montag ist die Softeismaschine leer bis 10 Uhr zurückzugeben.

 

5. Zubehör und Verbrauchsmaterial

Zubehör und Verbrauchsmaterial sind nicht automatisch im Mietpreis enthalten, sondern optional erhältlich.

Optionales Zubehörpaket:
2 kg Softeispulver und 100 Waffeln zum Preis von 50 €.

Weitere Eissorten, Waffeln, Toppings und Soßen können nach individueller Absprache angeboten und berechnet werden.

 

6. Lieferung

Eine Lieferung ist nach individueller Absprache möglich.

Liefergebiet, Lieferzeit und Lieferkosten werden im Einzelfall vereinbart. Ein Anspruch auf Lieferung besteht nur, wenn diese ausdrücklich bestätigt wurde.

 

7. Kaution

Für die Vermietung der Softeismaschine ist eine Kaution in Höhe von 100 € zu leisten.

Die Kaution muss vor dem Miettag vollständig auf dem Konto der Vermieterin eingegangen sein. Die Bankverbindung wird dem Mieter rechtzeitig mitgeteilt.

Die Kaution dient als Sicherheit für mögliche Schäden an der Softeismaschine, fehlendes Zubehör, grobe Verunreinigungen oder sonstige vom Mieter zu vertretende Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Vermietung.

Nach Rückgabe der Softeismaschine wird diese von der Vermieterin geprüft. Sofern keine Schäden an der Softeismaschine entstanden sind, das Zubehör vollständig zurückgegeben wurde und keine sonstigen offenen Forderungen bestehen, wird die Kaution auf das vom Mieter angegebene Konto zurücküberwiesen.

Sollten Schäden, fehlendes Zubehör oder andere vom Mieter zu vertretende Kosten entstehen, ist die Vermieterin berechtigt, diese mit der Kaution zu verrechnen. Übersteigen die Kosten die Kaution, bleibt die Geltendmachung des darüber hinausgehenden Schadens vorbehalten.

 

8. Zahlung

Eine Anzahlung wird nicht erhoben.

Der Mietpreis sowie gegebenenfalls vereinbarte Zusatzkosten und die Kaution sind nach individueller Vereinbarung zu zahlen.

Als Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

 

9. Reinigung

Die Reinigung der Softeismaschine übernimmt die Vermieterin.

Der Mieter ist verpflichtet, die Softeismaschine leer zurückzugeben. Grobe Verunreinigungen, nicht entleerte Behälter, unsachgemäße Rückgabe oder Verschmutzungen außerhalb des normalen Gebrauchs können gesondert berechnet werden, soweit sie vom Mieter zu vertreten sind.

 

10. Nutzung der Softeismaschine

Der Mieter verpflichtet sich, die Softeismaschine sorgfältig und nur bestimmungsgemäß zu verwenden.

Die Maschine darf nur nach Einweisung oder nach den bereitgestellten Nutzungshinweisen betrieben werden.

Der Mieter sorgt für einen geeigneten Aufstellort, insbesondere eine stabile, ebene Fläche, ausreichende Stromversorgung und Schutz vor Regen, Feuchtigkeit, starker Verschmutzung oder unsachgemäßer Nutzung.

Eine Weitergabe an Dritte oder die Nutzung an einem anderen als dem vereinbarten Ort ist nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin erlaubt.

 

11. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet,

- die Softeismaschine pfleglich zu behandeln,
- die Bedienhinweise einzuhalten,
- die Maschine vor Beschädigung, Diebstahl und Witterungseinflüssen zu schützen,
- Störungen oder Schäden unverzüglich mitzuteilen,
- keine eigenmächtigen Reparaturen vorzunehmen,
- die Maschine leer und vollständig mit allem Zubehör zurückzugeben.

 

12. Schäden, Verlust und Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl der Softeismaschine und des Zubehörs, soweit diese während der Mietzeit durch ihn, seine Gäste, Mitarbeitende oder sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich verursacht werden.

Normale Gebrauchsspuren sind hiervon ausgenommen.

Bei Beschädigung oder Verlust kann die Vermieterin die erforderlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten geltend machen.

 

13. Haftungsausschluss

Die Vermieterin haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die im Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung des Mietgegenstandes stehen.  

 

14. Stornierung durch den Mieter

Der Mieter kann eine bestätigte Buchung in Textform stornieren.

Bis 14 Tage vor Mietbeginn ist die Stornierung kostenfrei möglich.

Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor Mietbeginn werden 50 % des vereinbarten Mietpreises berechnet.

Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bereits gezahlte Beträge werden entsprechend verrechnet oder erstattet.

 

15. Ausfall der Maschine oder höhere Gewalt

Sollte die Softeismaschine aus Gründen, die die Vermieterin nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar sein, zum Beispiel wegen technischer Defekte, Unfall, Krankheit, höherer Gewalt oder verspäteter Rückgabe durch einen vorherigen Mieter, informiert die Vermieterin den Mieter unverzüglich.

Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall erstattet, soweit keine Ersatzlösung gefunden wird. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

 

16. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

 

17. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung auf der Website.

 

18. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Mietbedingungen.

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